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Die Systematik der sexuellen Gewalt- und Missbrauchsdelikte nach den Reformen 1997, 1998 und 2004
Mit den Reformen 1997, 1998 und 2004 wurde das Sexualstrafrecht umfassend erneuert. Insbesondere die Einführung der Ausnutzungsvariante in § 177 I Nr. 3 StGB führte zu einer erheblichen Verbesserung des Opferschutzes, da nun unter anderem auch Fälle, in denen das Opfer aus Angst vor Gewalt keinen Widerstand leistet als sexuelle Nötigung/Vergewaltigung bestraft werden können. Seitdem werden allerdings auch viele Fälle, ...

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